Akteneinsicht beantragen

Beteiligter eines Strafverfahrens oder Bußgeldverfahrens zu sein ist stets unangenehm, daher sollten Sie Ihre Rechte kennen! Vor allem als Beschuldigter stehen Ihnen umfangreiche Rechte zur Seite. In Strafverfahren sind Sie als Beschuldigter gemäß § 136 Absatz 1 Satz 2 der Strafprozessordnung berechtigt zur Sache zu schweigen. Dies sollten Sie auch zunächst befolgen! Es gilt sich zuerst über die Sachlage zu informieren, bevor man sich eventuell dazu entschließt sich zur Sache einzulassen.

Zwar sind Sie als Beschuldigter gemäß § 147 Absatz 7 der Strafprozessordnung berechtigt „auf Antrag Auskünfte und Abschriften zu erhalten, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist“, eine umfassende Akteneinsicht wird dadurch jedoch nicht gewährleistet, da die Entscheidung darüber welche Auskünfte und Abschriften aus den Akten Ihnen erteilt werden, nicht absehbar ist.

Umfassende Akteneinsicht können Sie gemäß § 147 Absatz 1 der Strafprozessordnung in den Grenzen des § 147 Absatz 2 der Strafprozessordnung nur durch einen Strafverteidiger nehmen.

Der Auftrag zur Akteneinsicht umfasst die Beantragung der Verfahrensakte für Sie und die Übersendung einer Kopie in PDF-Form auf CD.

Die Kosten bleiben stets transparent.

Die 49,00 EUR umfassen die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG und die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG und sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Sollten Sie Fotokopien benötigen fallen nach Nr. 7000 VV RVG für die ersten 50 Seiten der Verfahrensakte pro Seite 0,50 EUR inkl. MwSt und ab der 51 Seite pro Seite 0,15 EUR inkl. MwSt an. Sollten Fotokopien von Ihnen gewünscht werden, werden Ihnen vorab die Kosten hierfür genannt.

So erteilen Sie den Auftrag zur Akteneinsicht:

  • Bitte senden Sie uns unverbindlich eine Anfrage per email an Kanzlei@rae-sahin.de.
  • Sie erhalten von uns anschließend eine EMail mit einem Mandantenbogen und einer Vollmacht, die abgefragten Informationen benötigen wir, um Ihren Akteneinsicht zu beantragen. Bitte füllen Sie die Dokumente sorgfältig aus und senden Sie uns die Dokumente in zweifacher Ausführung zu. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.
  • Sie erhalten von uns eine Vorschussrechnung und sobald diese verbucht ist, beantragen wir umgehend die beauftragte Akteneinsicht für Sie.
  • Nach Eingang der Akte wird diese eingescannt und Ihnen umgehend per CD und falls gewünscht die Fotokopien per Einschreiben zugesendet.
  • Abschließend erhalten Sie die abschließende Kostenrechnung. Selbstverständlich wird Ihr geleisteter Vorschuss angerechnet, weshalb keine weiteren Kosten entstehen.

Sollten Sie eine weitergehende Vertretung und Beratung wünschen, ist dies natürlich nach einer ausdrücklichen Mandatierung möglich. Eventuell kann es einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Akteneinsicht gewährt wird, hierauf haben wir leider keinen Einfluss.

Für weitergehende Rechtsberatung bitten wir Sie die Seite www.rae-sahin.de aufzusuchen.