Ordnungswidrigkeit

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine dem Betroffenen vorwerfbare Handlung, die die Voraussetzungen eines Gesetzes erfüllt, von der Rechtsordnung nicht gebilligt ist und aufgrund dieses Gesetzesverstoßes das Gesetz eine Geldbuße zulässt. Ordnungswidrigkeiten werden in der deutschen Rechtsordnung in allerlei Gesetzen aufgezählt. Vor allem § 1 OWiG bestimmt den Begriff der Ordnungswidrigkeit.

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